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   OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 254/01   

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https://dejure.org/2003,5627
OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 254/01 (https://dejure.org/2003,5627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.06.2003 - 20 W 254/01 (https://dejure.org/2003,5627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juni 2003 - 20 W 254/01 (https://dejure.org/2003,5627)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 Abs 5 WoEigG, § 22 Abs 1 S 1 WoEigG
    Wohnungseigentümergemeinschaft: Einstimmiger Beschluss oder Mehrheitsbeschluss über die Beseitigung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Teichanlage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gültigkeit eines Mehrheitsbeschlusses, durch den die Beseitigung einer auf dem Grundstück befindlichen Teichanlage beschlossen wurde; Einstimmiger Eigentümerbeschluss über die Zahlung der Kosten einer Ausbaumaßnahme aus der Instandhaltungsrücklage ; Antrag auf ...

  • Judicialis

    WEG § 21 V; ; WEG § 22 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 5; WEG § 22 Abs. 1
    Voraussetzungen für die Beseitigung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden Teichanlage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauliche Veränderung oder ordnungsgem. Instandsetzung: Teich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Beseitigung eines Teichs als bauliche Veränderung?

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 254/01
    Die Wohnungseigentümer trifft eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück, das Gebäude sowie gemeinschaftliche Einrichtungen und Anlagen (BGH NJW 1985, 484 und NJW-RR 1989, 394; Staudinger/Bub, aaO., § 21, Rdnr. 182; Merle, aaO., § 21 Rdnr. 108) und zwar sowohl gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern als auch gegenüber Dritten.
  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 254/01
    Die Wohnungseigentümer trifft eine allgemeine Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück, das Gebäude sowie gemeinschaftliche Einrichtungen und Anlagen (BGH NJW 1985, 484 und NJW-RR 1989, 394; Staudinger/Bub, aaO., § 21, Rdnr. 182; Merle, aaO., § 21 Rdnr. 108) und zwar sowohl gegenüber einzelnen Wohnungseigentümern als auch gegenüber Dritten.
  • OLG Frankfurt, 06.02.2003 - 20 W 295/01

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlussqualität eines negativen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 254/01
    Eine solche liegt nämlich in der Regel vor, wenn in die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums eingegriffen und eine auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung realer Teile des gemeinschaftlichen Eigentums vorgenommen wird (Senat, Beschlüsse vom 06.02.2003-20 W 295/01- und vom 02.04.2003-20 W 68/01-).
  • BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13

    Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses

    Hierzu zählen nach gefestigter Rechtsprechung neben der für den Erhalt der Pflanzen notwendigen Bewässerung insbesondere der übliche Baumschnitt, das Auslichten von Bäumen, die Erneuerung abgestorbener Pflanzen sowie das Rasenmähen und Heckenschneiden (vgl. OLGR Düsseldorf 2004, 95, 97; OLGR Schleswig 2007, 881, 882; OLG Köln, NJW-RR 2005, 1541, 1542; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30. Juni 2003 - 20 W 254/01, juris Rn. 9; LG Hamburg, NZM 2011, 589, 593; Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 21 Rn. 113).
  • OLG Saarbrücken, 29.11.2006 - 5 W 104/06

    Wohnungseigentum: Faktische Stilllegung eines Aufzugs und Verweigerung der

    Das ist in der Regel der Fall, wenn in seine Substanz eingegriffen und eine auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung seiner realen Teile vorgenommen wird (OLG Frankfurt, Beschl.v. 30.6.2003 - 20 W 254/01).
  • OLG Frankfurt, 17.07.2008 - 20 W 325/06

    Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft zum

    Zu den Maßnahmen der ordnungsgemäßen Instandhaltung und Instandsetzung im genannten Sinne gehören jedenfalls auch Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahrenquellen (vgl. Palandt/Bassenge, BGB, 67. Aufl., § 22 WEG Rz. 26) oder zur Erfüllung von Verkehrssicherungspflichten (vgl. Senat, Beschluss vom 30.06.2003, 20 W 254/01).
  • LG Karlsruhe, 01.09.2023 - 11 S 167/20

    WEG: Anfechtung eines Negativbeschlusses über die Ablehnung der Instandsetzung

    Dies ist in der Regel der Fall, wenn in seine Substanz eingegriffen und eine auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung seiner realen Teile vorgenommen wird (vgl. OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 30.06.2003 - 20 W 254/01).
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